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Informationen zu Vereins- und Landesprüfungen

Inhalt

1 Vereinsprüfungen.. 1

1.1 Anmeldung einer Vereinsprüfung. 1

1.2 Besonderheiten bei Kinderprüfungen. 2

1.2.1 Bis zu welchem Alter gilt die Kinderprüfungsordnung?. 2

1.2.2 Welches Mindestalter ist für die Prüfung zum 2. Kyu vorgeschrieben?. 2

1.2.3 Wann ist ein Abweichen von der im JJ 1x1 angegeb. Prüfungsreihenfolge zulässig?. 2

1.2.4 Wer entscheidet bei Zwischenprüfungen, welche Techniken geprüft werden sollen?. 2

1.2.5 Aus welchen Bereichen können 1/3 bzw. 2/3 oder die Hälfte der Techniken ausgewählt werden? 2

1.2.6 Welche Prüfungsfächer sind bei einer Zwischenprüfung je nach angestrebter Graduierung auf jeden Fall zu bewerten?. 2

2 Landesprüfungen.. 3

2.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Landesprüfung (bis zum Meldeschluss !). 3

2.1.1 Besuch der Pflichtlehrgänge. 3

2.1.2 Erste-Hilfe-Nachweis. 3

2.1.3 Sonstiges. 3

2.2 Voraussetzungen zur Verkürzung der Vorbereitungszeit. 3

2.3 Teilnehmer einer Landesprüfung. 3

3 Passordnung. 4

4 Prüferlizenz. 4

4.1 Voraussetzungen für den Erwerb einer Prüferlizenz. 4

1 Vereinsprüfungen

1.1 Anmeldung einer Vereinsprüfung

  • Anmeldung Online über die HJJV-Seite (mindestens 3 Wochen vorher)
  • Angabe von Zeit und Ort
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre - Erwachsene ab 15 Jahre
  • Die Kosten für Kinderprüfungen betragen 6 €, für Erwachsene 12
  • Anzahl der Prüflinge: Mindestens 3 (wegen Partnerwechsel), maximal 20 pro Tag und Prüfungskommission
  • Benötigte Materialien: Prüfungsliste, Urkunden, Marken, evtl. Pässe
  • Gewünschter Prüfer mit gültiger Lizenz
  • Bestätigungsemail kommt von der Materialstelle des HJJV nach wenigen Tagen
  • Rechnung für das erworbene Material begleichen

1.2 Besonderheiten bei Kinderprüfungen

1.2.1 Bis zu welchem Alter gilt die Kinderprüfungsordnung?

  • Bis einschließlich 14 Jahre

1.2.2 Welches Mindestalter ist für die Prüfung zum 2. Kyu vorgeschrieben?

  • 14 Jahre

1.2.3 Wann ist ein Abweichen von der im JJ 1x1 angegeb. Prüfungsreihenfolge zulässig?

  • Wenn das angegebene Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht ist, kann man diesen direkt prüfen

1.2.4 Wer entscheidet bei Zwischenprüfungen, welche Techniken geprüft werden sollen?

  • Der Vereinstrainer, der die Kinder auf die Prüfung vorbereitet hat

1.2.5 Aus welchen Bereichen können 1/3 bzw. 2/3 oder die Hälfte der Techniken ausgewählt werden?

  • Bodentechniken
  • Ju-Jutsu- Techniken in Kombination

1.2.6 Welche Prüfungsfächer sind bei einer Zwischenprüfung je nach angestrebter Graduierung auf jeden Fall zu bewerten?

  • Bewegungsformen
  • Falltechniken
  • Komplexaufgaben
  • Stockabwehr/-anwendung
  • Abwehr/Anwendung sonstiger Waffen
  • Weiterführungstechniken
  • Gegentechniken
  • Freie Selbstverteidigung
  • Freie Anwendungsformen
  • Kombinationen/Vielfältigkeit
  • Angriffs-/ Partnerverhalten

2 Landesprüfungen

2.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Landesprüfung (bis zum Meldeschluss !)

2.1.1 Besuch der Pflichtlehrgänge

  • Zum 2. Kyu: 1 Landestechniklehrgang in der Vorbereitungszeit
  • Zum 1. Kyu: 2 Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
  • Ab 1. Dan: 2 Lehrgänge pro Vorbereitungsjahr
  • Besuch der Pflichtlehrgänge innerhalb der Vorbereitungszeit, diese wird vom angesetzten Meldeschluss zum Prüfungstermin rückwirkend gerechnet!
  • Ab 1.Kyu gilt: mindestens 50 % der Pflichtlehrgänge müssen Landestechniklehrgänge des HJJV sein, zur Vervollständigung können auch Bundestechniklehrgänge, Stützpunkttraining Technik, Kaderlehrgänge, PekitiLehrgänge, Polizeilehrgänge (für Polizeiprüfungen) herangezogen werden. Vereinslehrgänge werden nicht anerkannt.

 

Graduierung

Vorbereitungszeit

Mindestalter

Lizenz

2. Kyu

½ Jahr

14

-

1. Kyu

1 Jahr

16

-

1. Dan

1 Jahr

18

LE/Assistent

2. Dan

2 Jahre

 

LE/Assistent

3. Dan

3 Jahre

 

C-Lizenz*)

4. Dan

4 Jahre

 

C-Lizenz*)

5. Dan

5 Jahre

 

B-Lizenz*)

*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenz verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/Sportassistenz muss allerdings vorliegen.

2.1.2 Erste-Hilfe-Nachweis

  • Anwärter zu Dan-Prüfungen müssen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nachweisen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf
  • Online-Kurse werden nicht anerkannt!

2.1.3 Sonstiges

  • Ordnungsgemäßer Pass des DJJV
  • Befürwortung des Vereins

2.2 Voraussetzungen zur Verkürzung der Vorbereitungszeit

  • 6 Monate mit C-Lizenz
  • 12 Monate mit B-Lizenz
  • 12 Monate mit A-Lizenz
  • Nur wenn die betreffende Lizenz keine Voraussetzung ist.
  • Nur einmal pro Lizenz möglich.

2.3 Teilnehmer einer Landesprüfung

  • Prüflinge
  • Benannte Partner: z.B. Freie Darstellung mit SV- Charakter

3 Passordnung

  • Alle Prüfungen werden im DJJV-Pass eingetragen (keine Eintragungen im blauen Kinder Pass)
  • Der Pass ist nur gültig mit der aktuellen Jahressichtmarke des DJJV (bis Ende Februar gilt die Marke des Vorjahres noch)
  • Für die gesamte Vorbereitungszeit müssen die entsprechenden Jahressichtmarken im Pass eingeklebt sein

4 Prüferlizenz

4.1 Voraussetzungen für den Erwerb einer Prüferlizenz

  • JJ- Dan Träger
  • Aktiv JJ betreiben
  • Im Jahr der Beantragung 2 aktive LTL
  • Prüferlizenzlehrgang "Neu„
  • 2 Hospitationen

gez.
Ressortleiter Prüfungswesen

 

 

 

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