DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSU-KYU- BZW. DAN-PRÜFUNGEN


Prüfungs- und Ausbildungsprogramme

Das Prüfungsprogramm ist Bestandteil des Ausbildungsprogramms.

Folgende Prüfungsprogramme sind gültig:

  1. allgemeines Jiu-Jitsu Prüfungsprogramm (15 – 45 Jahre)
  2. Jiu-Jitsu-Kinderprüfungsprogramm (bis einschließlich 14 Jahre)
  3. Prüfungsprogramm für Senioren (Jiu-Jitsuka ab 45 Jahren)


Auswahl der Techniken und der Partner

Der Prüfling kann die Abwehrtechniken selbst bestimmen. Bei der Kata hat der Prüfling Anspruch auf einen eigenen Partner, ansonsten können die Prüfer, um sich ein besseres Bild zu machen, den Partner bestimmen.


Prinzipien

Auf flüssige Bewegungen, exakte Ausführung der Technik sowie die richtige Schwerpunktverlagerung des Körpers bei allen Aktionen ist zu achten. Bei allen Wurftechniken ist das Gleichgewicht des Angreifers sichtbar zu stören und das eigene Gleichgewicht unter guter Körperkontrolle zu wahren. Schlag-, Stoß- und Tritt-Techniken sind genau zu platzieren und kraftvoll auszuführen. Ein Körperkontakt ist dabei zu vermeiden. Ab 3. Kyu muss der Prüfling Fallübungen über Hindernisse ausführen können.


Rechts- und linksseitige Angriffe

Der Prüfling muss in der Lage sein, rechts- und linksseitige Angriffe abzuwehren. Die freien Angriffe sind so lange fortzusetzen, bis die Prüfungskommission den Eindruck hat, dass der bzw. die Angreifer mit Erfolg abgewehrt wurde/n.


Waffenabwehr

Bei Abwehren von Waffen ist immer darauf zu achten, dass diese abgenommen und/oder unter Kontrolle gebracht werden. Unter „Kontrolle” ist hierbei auch zu verstehen, dass der Angreifer durch Techniken gehindert wird, die Waffe nochmals zu ergreifen.


Zusatzaktionen

Definition der ab dem 3. Dan erforderlichen Zusatzaktionen: Unter „Zusatzaktionen” wird die


ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN

Kyu- bzw. Dan-Grade anderer Verbände mit artverwandtem System können als Ju-Jutsu- bzw. Jiu-Jitsu-Kyu- bzw. Dan-Grade anerkannt werden. Vorraussetzungen dafür ist jedoch, dass

  1. das System ähnlich unserem Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu aufgebaut ist (Selbstverteidigung),
  2. der/die betreffende Sportler/in Mitglied in einem Ju-Jutsu-/Jiu-Jitsu-Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv Ju-Jutsu bzw. Jiu-Jitsu betreibt,
  3. ein entsprechender DJJV-Pass vorgelegt wird,
  4. die anzuerkennenden Graduierungen einwandfrei nachgewiesen werden,
  5. die für die betreffende/n Gurtstufe/n entsprechenden ggf. vergleichbaren Lizenzen nachgewiesen werden.
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