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Rahmenbedingungen für die Prüfung ´´ 40 + ´´

1.Die Prüfung 40 + wird nach denselben Kriterien bewertet, wie jede andere Prüfung in Hessen.

2.Teilnehmen können alle Prüflinge über 40 Jahre oder mit entsprechenden körperlichen Einschränkungen, die eine Teilnahme an einer für alle offenen  Prüfung nicht möglich machen.

3.Weitere Voraussetzungen müssen gemäß der Prüfungsrichtlinien für den entsprechenden Kyu oder Dan Grad berücksichtigt werden bzw. erfüllt sein.

4.Sollten bei einem Prüfling körperliche Einschränkungen bestehen, ist der Prüfling dazu verpflichtet, die Prüfer vor Beginn der Prüfung darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Prüfling dies versäumen, besteht keine Möglichkeit im weiteren Prüfungsverlauf, dies nachzuholen.

5.Sind auf Grund körperlicher Einschränkungen bestimmte Techniken aus dem geforderten Prüfungsprogramm nicht in ihrem vollen Ausmaß für den Prüfling durchführbar, so dürfen, nach vorheriger in Kenntnissetzung der Prüfungskommission Alternativtechniken gezeigt werden. ( Alternativtechniken werden den Prüfern zwei Wochen vor Beginn der Prüfung in schriftlicher Form vorgelegt)

6.Alternativtechniken sind Techniken, die der Prüfling als Alternative zu einer vom Prüfer geforderten Technik aus dem Prüfungsprogramm vorzeigen soll. Beachtet werden muss, dass diese Technik/en zwei Wochen vor der Prüfung den Prüfern in schriftlicher Form vorgelegt werden muss/ müssen. Die Prinzipien der eigentlich geforderten Technik muss der Prüfling erklären und erläutern können. Eventuell kann die geforderte Technik auch langsam oder in Teilsequenzen korrekt ausgeführt werden. Die Alternativtechnik muss aus dem gleichen Prüfungsfach stammen und eine artverwandte Technik sein.

7.Die Ju-Jutsu Prinzipien müssen im gesamten Prüfungsverlauf vom Prüfling erfüllt werden.

8.Im Verlaufe der Prüfung muss der Selbstverteidigungscharakter des Ju-Jutsu klar zu erkennen sein.

9.Um den realistischen Selbstverteidigungscharakter des Ju-Jutsu zu wahren, dürfen keine eigenen Partner zur Prüfung mitgebracht werden. Sollten körperliche Beeinträchtigungen eine spezielle Partnerwahl bedingen, ist die Prüfungskommission genau wie bei Punkt 4 zu informieren. Diese wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.

Herzlich Willkommen im Ressort Seniorensport und Gesundheit des HJJV

Kampfsport Ju-Jutsu bis ins hohe Alter oder trotz körperlicher Einschränkungen? Ja klar!

Die moderne Selbstverteidigungssportart Ju-Jutsu ist nicht nur ein Sport zum Erlernen von Selbstverteidigungstechniken oder dem Stärken des eigenen Selbstbewusstseins für ein sichereres Auftreten in verschiedenen Alltagssituationen.

Neben dem Knüpfen von zwischenmenschlichen Kontakten bietet diese Kampfsportart, unter fachlich fundierter Trainingsanleitung, ein ganzheitliches Programm, um den Körper „nebenbei“ fit zu halten.
Gerade aus diesem Grund bietet Ju-Jutsu auch für lebensältere Sportler/innen oder Sportler/ innen mit z.B. erworbenen körperlichen Einschränkungen ein umfangreiches Trainingsspektrum an.
Ebenfalls sind auch interessierte Sportanfänger/ innen gemeint, die die sportliche Herausforderung suchen und die der Aspekt der Selbstverteidigung reizt.

Spezielle Prüfung  40 +

Damit auch älteren oder körperlich eingeschränkten Sportlern das Weiterkommen durch den Erwerb höherer Graduierungen ermöglicht werden kann, führt der Hessische Ju-Jutsu Verband jährlich eine Prüfung 40+ durch.

Diese zeichnet sich dadurch aus, dass den Prüflingen ermöglicht wird, den ersten Teil ihrer Prüfung im Sommer und den zweiten Teil dann im Winter abzulegen. So haben die älteren oder körperlich eingeschränkten Sportler etwas mehr Zeit, sich intensiv und optimal auf den jeweiligen Teil vorzubereiten. In den dafür vorgesehenen Prüfungsvorbereitungslehrgängen werden die Inhalte ebenfalls speziell auf die Prüfung 40+ ausgelegt. Sie enthalten wichtige Tipps und Informationen, unter anderem zu den Rahmenbedingungen Prüfung 40 + und den erwähnten Alternativtechniken. Außerdem werden viele Fragen in Bezug auf den Aufbau verschiedener altersgerechter Technikkombinationen besprochen sowie vieles mehr.

Ju-Jutsu im Sportunterricht

Im ersten Halbjahr der 5. Klasse hatten die Schüler fleißig im Sportunterricht, angeleitet durch Christian Wittmann, für ihre erste Ju-Jutsu-Prüfung trainiert. Neben effektive Techniken zur körperlichen Selbstverteidigung erwarben sie Kompetenzen in den Bereichen Gewaltprävention und Selbstbehauptung. So reflektierten die Schüler beispielsweise in Rollenspielen Opfer-Täter-Beziehungen und übten ein sicheres Auftreten.

Da fragt sich sicher mancher, ob da nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird, wenn sich eine Kampfsport Gewaltprävention auf die Fahnen schreibt. Offensichtlich nicht, denn als partnerbezogene Sportart, die durch engen Körperkontakt schon von Beginn an auf beiderseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit ausgerichtet ist, entwickelt sich fast wie von selbst ein gutes Sozialverhalten. Asiatische Rituale, wie das Be- und Abgrüßen üben auf die Kinder und Jugendliche darüber hinaus einen besonderen Reiz aus. Und am Ende bekommt man, wenn man fleißig trainiert hat, auch noch einen farbigen Gürtel. Wenn man den Kindern in die Augen sieht, bemerkt man ihre Faszination.

Nähere Informationen über Ju-Jutsu in der Schule erhalten Sie über den Jugendvorstand des Hessischen Ju-Jutsu Verbands.

 

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Am 07.02.2013 bestritten Schüler der Marianne-Frostig-Schule erfolgreich ihre erste Ju-Jutsu-Prüfung.

Information zur Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen 

Du machst bereits Ju-Jutsu und würdest deine Sportart gerne einmal an deiner Schule im Rahmen des Sportunterrichts, in einer Projektwoche oder in einer AG anbieten?

Das geht ganz einfach:
Lass dich als Kursleiter des bundesweiten Projekts "Nicht mit mir! - Schütz Dich vor Gewalt!" des deutschen Ju-Jutsu Verbands ausbilden. Hier werden auch Materialien, wie Arbeitshefte und Übungsleiterleitfäden etc. kostenfrei bereitgestellt.

Hier geht es zur "Nicht mit mir" Webseite

Bei Organisationsschwierigkeiten können natürlich auch wir vom HJJV-Jugendvorstand weiterhelfen.

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Informationen zu Vereins- und Landesprüfungen

Inhalt

1 Vereinsprüfungen.. 1

1.1 Anmeldung einer Vereinsprüfung. 1

1.2 Besonderheiten bei Kinderprüfungen. 2

1.2.1 Bis zu welchem Alter gilt die Kinderprüfungsordnung?. 2

1.2.2 Welches Mindestalter ist für die Prüfung zum 2. Kyu vorgeschrieben?. 2

1.2.3 Wann ist ein Abweichen von der im JJ 1x1 angegeb. Prüfungsreihenfolge zulässig?. 2

1.2.4 Wer entscheidet bei Zwischenprüfungen, welche Techniken geprüft werden sollen?. 2

1.2.5 Aus welchen Bereichen können 1/3 bzw. 2/3 oder die Hälfte der Techniken ausgewählt werden? 2

1.2.6 Welche Prüfungsfächer sind bei einer Zwischenprüfung je nach angestrebter Graduierung auf jeden Fall zu bewerten?. 2

2 Landesprüfungen.. 3

2.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Landesprüfung (bis zum Meldeschluss !). 3

2.1.1 Besuch der Pflichtlehrgänge. 3

2.1.2 Erste-Hilfe-Nachweis. 3

2.1.3 Sonstiges. 3

2.2 Voraussetzungen zur Verkürzung der Vorbereitungszeit. 3

2.3 Teilnehmer einer Landesprüfung. 3

3 Passordnung. 4

4 Prüferlizenz. 4

4.1 Voraussetzungen für den Erwerb einer Prüferlizenz. 4

1 Vereinsprüfungen

1.1 Anmeldung einer Vereinsprüfung

  • Anmeldung Online über die HJJV-Seite (mindestens 3 Wochen vorher)
  • Angabe von Zeit und Ort
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre - Erwachsene ab 15 Jahre
  • Die Kosten für Kinderprüfungen betragen 6 €, für Erwachsene 12
  • Anzahl der Prüflinge: Mindestens 3 (wegen Partnerwechsel), maximal 20 pro Tag und Prüfungskommission
  • Benötigte Materialien: Prüfungsliste, Urkunden, Marken, evtl. Pässe
  • Gewünschter Prüfer mit gültiger Lizenz
  • Bestätigungsemail kommt von der Materialstelle des HJJV nach wenigen Tagen
  • Rechnung für das erworbene Material begleichen

1.2 Besonderheiten bei Kinderprüfungen

1.2.1 Bis zu welchem Alter gilt die Kinderprüfungsordnung?

  • Bis einschließlich 14 Jahre

1.2.2 Welches Mindestalter ist für die Prüfung zum 2. Kyu vorgeschrieben?

  • 14 Jahre

1.2.3 Wann ist ein Abweichen von der im JJ 1x1 angegeb. Prüfungsreihenfolge zulässig?

  • Wenn das angegebene Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht ist, kann man diesen direkt prüfen

1.2.4 Wer entscheidet bei Zwischenprüfungen, welche Techniken geprüft werden sollen?

  • Der Vereinstrainer, der die Kinder auf die Prüfung vorbereitet hat

1.2.5 Aus welchen Bereichen können 1/3 bzw. 2/3 oder die Hälfte der Techniken ausgewählt werden?

  • Bodentechniken
  • Ju-Jutsu- Techniken in Kombination

1.2.6 Welche Prüfungsfächer sind bei einer Zwischenprüfung je nach angestrebter Graduierung auf jeden Fall zu bewerten?

  • Bewegungsformen
  • Falltechniken
  • Komplexaufgaben
  • Stockabwehr/-anwendung
  • Abwehr/Anwendung sonstiger Waffen
  • Weiterführungstechniken
  • Gegentechniken
  • Freie Selbstverteidigung
  • Freie Anwendungsformen
  • Kombinationen/Vielfältigkeit
  • Angriffs-/ Partnerverhalten

2 Landesprüfungen

2.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Landesprüfung (bis zum Meldeschluss !)

2.1.1 Besuch der Pflichtlehrgänge

  • Zum 2. Kyu: 1 Landestechniklehrgang in der Vorbereitungszeit
  • Zum 1. Kyu: 2 Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
  • Ab 1. Dan: 2 Lehrgänge pro Vorbereitungsjahr
  • Besuch der Pflichtlehrgänge innerhalb der Vorbereitungszeit, diese wird vom angesetzten Meldeschluss zum Prüfungstermin rückwirkend gerechnet!
  • Ab 1.Kyu gilt: mindestens 50 % der Pflichtlehrgänge müssen Landestechniklehrgänge des HJJV sein, zur Vervollständigung können auch Bundestechniklehrgänge, Stützpunkttraining Technik, Kaderlehrgänge, PekitiLehrgänge, Polizeilehrgänge (für Polizeiprüfungen) herangezogen werden. Vereinslehrgänge werden nicht anerkannt.

 

Graduierung

Vorbereitungszeit

Mindestalter

Lizenz

2. Kyu

½ Jahr

14

-

1. Kyu

1 Jahr

16

-

1. Dan

1 Jahr

18

LE/Assistent

2. Dan

2 Jahre

 

LE/Assistent

3. Dan

3 Jahre

 

C-Lizenz*)

4. Dan

4 Jahre

 

C-Lizenz*)

5. Dan

5 Jahre

 

B-Lizenz*)

*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenz verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/Sportassistenz muss allerdings vorliegen.

2.1.2 Erste-Hilfe-Nachweis

  • Anwärter zu Dan-Prüfungen müssen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nachweisen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf
  • Online-Kurse werden nicht anerkannt!

2.1.3 Sonstiges

  • Ordnungsgemäßer Pass des DJJV
  • Befürwortung des Vereins

2.2 Voraussetzungen zur Verkürzung der Vorbereitungszeit

  • 6 Monate mit C-Lizenz
  • 12 Monate mit B-Lizenz
  • 12 Monate mit A-Lizenz
  • Nur wenn die betreffende Lizenz keine Voraussetzung ist.
  • Nur einmal pro Lizenz möglich.

2.3 Teilnehmer einer Landesprüfung

  • Prüflinge
  • Benannte Partner: z.B. Freie Darstellung mit SV- Charakter

3 Passordnung

  • Alle Prüfungen werden im DJJV-Pass eingetragen (keine Eintragungen im blauen Kinder Pass)
  • Der Pass ist nur gültig mit der aktuellen Jahressichtmarke des DJJV (bis Ende Februar gilt die Marke des Vorjahres noch)
  • Für die gesamte Vorbereitungszeit müssen die entsprechenden Jahressichtmarken im Pass eingeklebt sein

4 Prüferlizenz

4.1 Voraussetzungen für den Erwerb einer Prüferlizenz

  • JJ- Dan Träger
  • Aktiv JJ betreiben
  • Im Jahr der Beantragung 2 aktive LTL
  • Prüferlizenzlehrgang "Neu„
  • 2 Hospitationen

gez.
Ressortleiter Prüfungswesen

 

 

 

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